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News zum Coronavirus

Kurzarbeitergeld verlängert

Der Bundestag hat die pandemie-bedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni verlängert. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge endet dagegen bereits zum 31. März.

Der Bundestag hat die Verlängerung der pandemie-bedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen.  

Folgende Regelungen werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert:  

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs 

  • erhöhtes Kurzarbeitergeld 

  • verringertes Mindesterfordernis von 10 % 

  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden 

  • Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022 rückwirkend zum 1. März 2022 

Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sollen zum 31. März 2022 auslaufen. 

Bewertung 

Kurzarbeit darf kein Dauerinstrument sein, die notwendige Unterstützung darf aber auch nicht zu früh enden. Es ist richtig, die Maßnahmen bis Ende Juni zu verlängern. Es verwundert allerdings sehr, dass die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einbeziehung der Zeitarbeit nicht noch einmal verlängert wurde. Das Zurückfahren der Sonderregelungen kommt mit Ende März drei Monate zu früh. Auch wenn wesentliche pandemische Beschränkungen nun Mitte März wegfallen sollen, werden die betroffenen Branchen das erst zeitverzögert spüren.